Verkehrs(unfall)recht
Sind Sie Beteiligter eines Verkehrsunfalls geworden, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich die Polizei zu verständigen. Nur dann kann der Unfallhergang einschließlich des Schadens protokolliert werden. Dies dient vor allem der Beweissicherung.
Sollten Sie die Polizei, aus welchen Gründen auch immer, nicht verständigt und mit dem Unfallgegner lediglich Adressen ausgetauscht haben, beraten wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten für den Fall, dass Sie sich im Nachhinein über den Schadensausgleich mit dem Unfallgegner streiten.
Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn der Unfallgegner sich vom Unfallort entfernt hat, ohne Ihnen seinen Namen und die Versicherung mitzuteilen.
Beschaffung von SachverständigengutachtenWir sind Ihnen bei der Beschaffung von Fahrrad- bzw. Kfz-Sachverständigengutachten gern behilflich. Unter Umständen kann es jedoch auch genügen, von einer entsprechenden Werkstatt einen Kostenvoranschlag zu erbitten. Ob in Ihrem Fall die Einholung eines Gutachtens erforderlich oder angezeigt ist, prüfen wir für Sie gern.
Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz- und SchmerzensgeldansprüchenWir beraten Sie zunächst über Ihre konkreten Schadensersatzansprüche. Selbstverständlich umfasst dies auch Schmerzensgeldansprüche bei Personenschäden.
Natürlich vertreten wir Ihre Interessen gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Verteidigung in Straf- und OrdnungswidrigkeitenverfahrenSollte gegen Sie aufgrund eines Verkehrsunfalls ein Strafverfahren oder ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden sein, verteidigen wir Sie.