HASSEL Rechtsanwälte

Kosten

Kostenrisiko Kostenrisiko

Sofern es sich nicht um eine reine Beratungssache handelt, hat grundsätzlich die Partei, die im Rechtsstreit abschließend unterliegt, sowohl die eigenen Kosten (einschließlich der Gerichtskosten) als auch die Kosten der Gegenseite zu tragen. Eine Ausnahme bilden dabei jedoch die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis zum Abschluss der 1. Instanz. Hier hat jede Partei - unabhängig vom Ausgang eines Gerichtsverfahrens - ihre eigenen Anwaltskosten zu tragen.

Zu beachten ist jedoch, dass der Auftraggeber auch das Risiko trägt, dass die Anwalts- und Gerichtskosten bei der Gegenseite nicht durchgesetzt werden können. Die Höhe der Anwaltsgebühren bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzversicherung

Viele Versicherungen bieten zwischenzeitlich sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen eine Prozesskostenrisiko-Absicherung über die so genannte Rechtsschutzversicherung an. Durch den Abschluss einer solchen Versicherung sichern Sie nicht nur im Falle eines Falles Ihre eigenen Anwaltskosten, sondern darüber hinaus auch die gegnerischen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten einschließlich eventueller gerichtlicher Sachverständigenkosten ab. Eine Anfrage über die Kostenübernahme bei einer Beauftragung übernehmen wir gern.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung möglicherweise eine bestimmte Selbstbeteiligung vereinbart haben.

Prozessfinanzierung Prozessfinanzierung

Eine recht neue Möglichkeit, das Prozesskostenrisiko zu minimieren, bieten so genannte Prozessfinanzierer. Für einen Teil der einzuklagenden Forderung übernehmen spezielle Gesellschaften die Kosten des Rechtsstreits.

Bitte beachten Sie, dass eine solche Alternative von Prozessfinanzierern in aller Regel erst ab einer höheren Klageforderung (meist ab 100.000 Euro) angeboten wird.