Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das oberste deutsche Bundesgericht in allgemeinen Verwaltungsstreitig-keiten des Bundes. Das BVerwG ist eine reine Rechtsprüfungsinstanz, d.h. Tatsachen werden hier nicht mehr erörtert, sondern als abschließend geklärt hingenommen. Aufgabe des BVerwG ist vielmehr eine bundeseinheitliche Auslegung und Anwendung des allgemeinen Verwaltungsrechts zu gewährleisten. In Ausnahmefällen ist das BVerwG zugleich erste als auch letzte Instanz.