HASSEL Rechtsanwälte

Arzthaftungsrecht

Im Arzthaftungsrecht vertreten wir ausschließlich die Aktivseite, das heißt die Patienten oder Krankenkassen als Anspruchsteller.


Beschaffung medizinischer Gutachten Beschaffung medizinischer Gutachten

In aller Regel ist es sinnvoll, in arzthaftungsrechtlichen Streitigkeiten vor der Geltendmachung von Ansprüchen zunächst ein medizinisches Sachverständigengutachten anfertigen zu lassen. Wir beraten Sie über Ihre Möglichkeiten, ein solches (gegebenenfalls für Sie sogar kostenfrei) zu beschaffen.

Zur Prüfung der Gutachten stehen uns bei unserer Arbeit medizinische Sachverständige zur Seite, die auf Wunsch bereits vorhandene medizinische Gutachten (nach)beurteilen.

Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen

Haben Sie bereits ein medizinisches Sachverständigengutachten, das zu dem Schluss kommt, ein Behandlungsfehler liegt vor, beraten wir Sie zunächst über Ihre konkreten Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche. Wir beziffern Ihre Ansprüche gegenüber Ärzten, Zahnärzten und sonstigen Angehörigen der Heilberufe. Wir vertreten Sie gegebenenfalls auch im Klageverfahren vor Gericht.