Arbeitsrecht
KündigungsschutzklageWir führen für Sie Ihren Kündigungsschutzprozess. Bitte beachten Sie, dass innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung (gegebenenfalls auch ab Einwurf der Kündigung in Ihren Briefkasten) Klage beim Arbeitsgericht einzureichen ist. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn Ihnen formunwirksam lediglich mündlich die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages ausgesprochen wurde.
Klage wegen Zahlung von VerzugslohnWir führen für Sie Klagen auf Zahlung von Verzugslohn, gegebenenfalls auch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage.
Bitte beachten Sie, dass häufig in Arbeitsverträgen so genannte Ausschlussfristen vereinbart werden, innerhalb derer Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag (also auch Lohnzahlungen) geltend gemacht werden müssen. Wir prüfen für Sie, ob die in Ihrem Vertrag vereinbarte Ausschlussfrist wirksam ist, und beraten Sie gern über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Beratung bei Kündigungsandrohung oder AbmahnungEs kommt nicht selten vor, dass ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmer abbauen muss oder will, einem Mitarbeiter unter gleichzeitiger Androhung einer (fristlosen) Kündigung einen Aufhebungsvertrag anbietet.
Wir beraten Sie in einer solchen Situation über Ihre verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten. Sofern Sie es wünschen, stehen wir Ihnen auch bei den entsprechenden Vertragsverhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber zur Seite.
Erstellung von ArbeitsverträgenSie führen ein kleines bzw. mittelgroßes Unternehmen und möchten einen neuen Mitarbeiter beschäftigen? Wir beraten Sie gern über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten von Arbeitsverträgen. Selbstverständlich erstellen wir für Sie auch die entsprechenden Verträge.